Prüfungsanmeldung bei laufenden Anerkennungsverfahren

Anmeldungen zu Modulprüfungen sind unabhängig von etwaigen laufenden Verfahren zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen fristgerecht vorzunehmen.

Diesbezügliche Anmeldungen stehen dabei unter dem Vorbehalt des rechtskräftigen Abschlusses laufender Anerkennungsverfahren.

Letzte Änderung: 04.06.2025 -
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