Sonstiges

Zulässige Taschenrechner bei schriftlichen Prüfungen

Laut Beschluss des Prüfungsausschuss, sind zu den schriftlichen Prüfungen ab dem SoSe 2004 ausschließlich alle nicht-programmierbaren Taschenrechner ohne Kommunikations- oder (Voll-)Textverarbeitungsfunktion zugelassen. Weitere Informationen finden Sie hier. 

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Beantragung von Bescheinigungen

Bei der Beantragung von Bescheinigungen jeglicher Art (Bafög. Notenliste, etc.) gilt es, eine Bearbeitungszeit durch das Prüfungsamt von mindestens 3 Tagen zu berücksichtigen.

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Kosten beim Versand von Abschlussarbeiten

Beim Versenden von Abschlussarbeiten aus dem Ausland informieren Sie sich bitte über die anfallenden Zoll- und Versandkosten, diese müssen von den Studierenden selbst getragen werden.

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E-Mail-Kontakt zum Prüfungsamt

Bitte beachten Sie, dass Anfragen von Studierenden an das Prüfungsamt nur bearbeitet bzw. beantwortet werden können, wenn diese über die Studierenden-Adresse (vorname.nachname@st.ovgu.de) inkl. Matrikelnummer versendet wurden.

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Sprachmodule in Master-Studiengängen 2017


Eine Anerkennung von Sprachmodulen jedweder Art als Wahl- bzw. Wahlpflichtmodul ist entsprechend des Beschlusses vom Prüfungsausschuss vom 19. Oktober 2017 in den nachfolgenden Studiengängen nicht möglich:
Betriebswirtschaftslehre/Business Economics (PO-Version 2017); Volkswirtschaftliche Politikanalyse; Financial Economics; International Marketing, Management and  Entrepreneurship und Operations Research and Business Analytics.

Letzte Änderung: 19.02.2025 -
Ansprechpartner: Webmaster